Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für den Ticketkauf

Hinweis zur Gender-Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung jede Form des Geschlechts, auch wenn aus Gründen der rechtlichen Bestimmtheit und Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

I. Grundsätzliches

  1. Diese Geschäftsbedingungen und Widerrufsbestimmungen (nachfolgend als „Geschäftsbedingungen für den Ticketkauf“ bezeichnet) beschreiben die Rechte und Pflichten der GoOut Deutschland GmbH, mit Sitz in der Gerichtstraße 23, Hof 3, Aufgang 2, 13347 Berlin, eingetragen am 16.03.2020 im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregisternummer HRB 215831 B, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE329088446 (nachfolgend als „GoOut Deutschland“ bezeichnet) und von dritten Personen beim Verkauf von Eintrittskarten für jede kulturelle, sportliche oder andere Veranstaltung (nachfolgend als „Veranstaltung“ bezeichnet), deren Verkauf von einem Veranstalter über GoOut Deutschland veranlasst wird.
  2. Veranstalter*” (nachfolgend als solcher bezeichnet) ist jede natürliche oder juristische Personen, die nicht Teil von GoOut Deutschland sind und welche die Umsetzung einer Veranstaltung in eigener organisatorischer Verantwortung übernehmen. Die Identität des Veranstalters und ihrer Kontaktangaben sind bei den Angaben zu der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt.
  3. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Käufer der Eintrittskarte zu einer Veranstaltung (nachfolgend als “Käufer” bezeichnet), der über GoOut Deutschland oder einen der Vertragspartner von GoOut Deutschland im Rahmen des Verkaufsnetzes geschlossen wird, kommt allein zwischen dem Veranstalter und dem Käufer zustande. Diese Geschäftsbedingungen für den Kauf bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Käufer. Der Käufer bestätigt mit dem Kauf von Eintrittskarten gleichzeitig, dass er mit den Geschäftsbedingungen für den Kauf vertraut ist.
  4. GoOut Deutschland verkauft die Eintrittskarten im Namen und auf Kosten des Veranstalters über die Webseite goout.net, gegebenenfalls über Webseiten, die auf goout.net umgeleitet werden, und weiter über seine Verkaufsstellen, gegebenenfalls über die Verkaufsstellen der Vertragspartner von GoOut Deutschland, und das einschließlich von Ladengeschäften, Internetseiten und/oder anderer Applikationen der Veranstalter oder anderer Vertragspartner von GoOut Deutschland (nachfolgend als „Verkaufsnetz“ bezeichnet). Inhaber und Betreiber der Webseite goout.net ist die GoOut s.r.o., mit Sitz: Mánesova 917/28, 120 00 Prag 2, Tschechische Republik, Registernummer: 01901613, Steuernummer: CZ01901613. Die Nutzung der Webseite richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seite goout.net.
  5. Als Kauf von Eintrittskarten über das Verkaufsnetz gilt auch der Kauf im Rahmen von Großbestellungen direkt bei GoOut Deutschland, über seine Geschäfts- oder eine andere Abteilung.
  6. Eine Kontaktaufnahme mit GoOut Deutschland bedeutet, eine zuständige Person unter ihrer geschäftlichen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu kontaktieren, soweit bekannt, oder über eine allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die unter dem Menüpunkt Kontakt & Impressum goout.net aufgeführt ist.

II. Rechte, Pflichten und Haftung von GoOut Deutschland

  1. GoOut Deutschland hat sich in einer separate und eigenständigen Vereinbarung mit dem Veranstalter verpflichtet, selbst oder durch seine Vertragspartner im Rahmen des Verkaufsnetzes Eintrittskarten für einzelne Veranstaltungen im Namen und auf Kosten des Veranstalters zu verkaufen, sie in der mit dem Käufer vereinbarten Menge zu übergeben und zu übereignen. Die Menge der Eintrittskarten ist dabei durch die vom Veranstalter gegenüber GoOut Deutschland festgelegte Anzahl beschränkt. GoOut Deutschland wurde zudem durch den Veranstalter zur Entgegennahme der Zahlung des Eintrittspreises ermächtigt. Außerdem fungiert GoOut Deutschland als ermächtigter Bote des Veranstalters hinsichtlich vertragsrelevanter Erklärungen, wie etwa der Geltendmachung der Erstattung des Eintrittspreises durch den Käufer oder der Zusage der Erstattung durch den Veranstalter.
  2. Der Vertrag hinsichtlich der Veranstaltung kommt zwischen dem Käufer und dem Veranstalter durch Angebot und Annahme zustande, wobei GoOut Deutschland als Stellvertreter des Veranstalters tätig wird und den Vertrag in dessen Namen abschließt.
  3. GoOut Deutschland hat sich gegenüber dem Veranstalter verpflichtet als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters dem Käufer die Eintrittskarten innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Zahlung des Eintrittspreises selbst oder durch den jeweils im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligten Vertragspartner von GoOut Deutschland zu übergeben. Die Übergabe erfolgt im Fall des Kaufs der Eintrittskarten über das Internet in elektronischer Form an die durch den Käufer angegebene E-Mail-Adresse. Im Fall des Kaufs auf anderem Wege innerhalb des Verkaufsnetzes (an der Kasse von GoOut Deutschland oder einem Geschäftspartner von GoOut Deutschland) werden dem Käufer die Eintrittskarten unmittelbar nach Zahlung des Eintrittspreises durch die dortigen Mitarbeiter übergeben.
  4. Mit Übergabe und Übereignung der Eintrittskarten an den Käufer erfüllt GoOut Deutschland seine Verpflichtung gegenüber dem Veranstalter aus der separaten Vereinbarung zwischen diesen beiden. Die darüber hinausgehenden Ansprüche oder Rechte aus dem Vertragsverhältnis, kann der Käufer zwar gegenüber GoOut Deutschland als dem Boten des Veranstalters geltend machen, sie richten sich jedoch, wie auch schon die Ansprüche auf Übergabe und Übereignung der Eintrittskarte, gegen den Veranstalter.
  5. Die Haftung von GoOut Deutschland, soweit diese gegenüber dem Käufern erheblich wird, ist ausgeschlossen, soweit keiner der folgenden Fälle vorliegt:
    1. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden geltend gemacht;
    2. GoOut Deutschland haftet stets nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
    3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    4. für andere als solche Schäden haftet GoOut Deutschland nur dann, wenn aa) die Schäden von GoOut Deutschland, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten durch ein arglistiges, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder bb) wenn eine durch GoOut Deutschland zu erfüllende wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
  6. Soweit ein Schaden auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten eines Erfüllungsgehilfen von GoOut Deutschland beruht, ist der Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt ebenso, wenn der Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) seitens GoOut Deutschland beruht. In diesem zuletzt genannten Fall haftet GoOut Deutschland jedoch nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter.
  7. Für die Gültigkeit und Echtheit von Eintrittskarten, die außerhalb des Verkaufsnetzes erworben werden, übernimmt GoOut Deutschland keine Verantwortung.

III. Rechte und Pflichten des Veranstalters

  1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass GoOut Deutschland nicht der Veranstalter der jeweiligen Veranstaltungen ist, zu denen die Eintrittskarten verkauft werden. Der Vertrag hinsichtlich der Veranstaltung kommt allein zwischen dem Veranstalter und dem Käufern zustande. Bei Abschluss dieses Vertrages agiert GoOut Deutschland als Stellvertreter im Namen und auf Kosten des Veranstalters. GoOut Deutschland trägt deshalb gegenüber dem Käufern keinerlei Verantwortung für die Erfüllung der zwischen dem Käufer und dem Veranstalter begründeten vertraglichen Pflichten.
  2. Die Verantwortung für das Stattfinden der Veranstaltung oder dafür, dass sie nicht stattfinden wird, liegt beim Veranstalter bzw. den ihm zurechenbaren Person, jedoch nicht bei GoOut Deutschland. Ebenso die Verantwortung für eine etwaige Änderung der Veranstaltung oder ihres Termins oder Ortes sowie auch für den Verlauf der Veranstaltung und den währenddessen eintretenden Ereignissen, soweit diese in zurechenbarer Weise von den Veranstalter zu vertreten sind. Sofern dem Käufer oder einer anderen Person durch ein dem Veranstalter zurechenbares Ereignis ein Vermögens- oder Nichtvermögensschäden entsteht, sind die sich daraus ergebenden Ansprüche des Käufers oder dritter Personen gegenüber dem Veranstalter oder der ihm zurechenbaren Person geltend zu machen, jedoch nicht gegenüber GoOut Deutschland.
  3. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Kauf einer Eintrittskarte, die vom Veranstalter festgelegten Regeln zu befolgen sowie die Verhaltensregeln des jeweiligen Veranstaltungsortes einzuhalten.
  4. Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, sein Programm, den Termin und/oder den Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grund zu ändern, soweit dies dem Käufer zumutbar ist, insbesondere wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Über die jeweilige Änderung wird der Käufer unverzüglich nachdem GoOut Deutschland Kenntnis von der Änderung erlangt hat, durch GoOut Deutschland selbst oder einem seiner Vertragspartner informiert. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte nimmt der Käufer dieses Recht des Veranstalters zur Kenntnis. Das Recht des Käufers zum Umtausch der Eintrittskarte oder Rücktritt und Erstattung des Eintrittspreises, richtet sich nach dem Abschnitt V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf.

IV. Der Kauf von Eintrittskarten und Zahlungsbedingungen

  1. Der Preis für jede Eintrittskarte ist für jede Veranstaltung gesondert angezeigt. Alle zusätzlichen Gebühren oder Kosten, die mit dem Kauf der Eintrittskarte verbunden sind, sind ebenfalls für jede Veranstaltung angegeben. GoOut Deutschland ist berechtigt, dem Kunden für die Abwicklung des Ticketverkaufs über das Verkaufsnetz eine Servicegebühr zusätzlich zum Ticketpreis zu berechnen. Die Servicegebühr dient GoOut Deutschland als Aufwandsersatz für die mit der Bearbeitung der Bestellung, der Ausstellung des Tickets und der Zustellung an den Kunden verbundenen Kosten und ist vom Kunden zu zahlen. Hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, wird GoOut Deutschland dem Kunden auch die gezahlte Servicegebühr erstatten. Artikel III. Absatz 1 dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten bleibt davon unberührt.
  2. Bei Kauf einer Eintrittskarte über die Website goout.net ist eine Zahlung für die Eintrittskarte nur per Debitkarte (z.B. EC-Karte), Kreditkarte, Banküberweisung, auf Rechnung, SEPA-Lastschrift, Sofort-Überweisung, giropay, PayPal, mittels Bonus-Programmen für Angestellte, falls ein Arbeitgeber dies einem Kunden ermöglicht, oder durch das Einlösen eines Gutscheins möglich. Die Zahlungsmethoden können sich je nach Veranstaltung unterscheiden.
  3. Der Veranstalter hat GoOut Deutschland zur Entgegennahme der vertraglichen Leistungen ermächtigt. Der Käufer verpflichtet sich, die Zahlung des Eintrittspreises unmittelbar an GoOut Deutschland oder den jeweils im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligten Vertragspartner von GoOut Deutschland zu leisten.
  4. Der Käufer ist zur Vorleistung hinsichtlich der Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet. Demgemäß ist die Fälligkeit seines Anspruchs gegen den Veranstalter auf Übergabe und Übereignung der Eintrittskarten aufschiebend bedingt durch den Eingang des vollen Kaufpreises bei GoOut Deutschland oder dem jeweils im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligten Vertragspartner von GoOut Deutschland.
  5. Die Übergabe erfolgt im Fall des Kaufs der Eintrittskarten über das Internet in elektronischer Form an die durch den Käufer angegebene E-Mail-Adresse. Im Fall des Kaufs auf anderem Wege innerhalb des Verkaufsnetzes (an der Kasse von GoOut Deutschland oder einem Geschäftspartner von GoOut Deutschland) werden dem Käufer die Eintrittskarten unmittelbar nach Zahlung des Eintrittspreises durch den dortigen Mitarbeiter übergeben.
  6. GoOut Deutschland haftet nicht für eventuelle Kosten des Käufers in Verbindung mit dem Kauf einer Eintrittskarte, die sich aus dem Vertragsverhältnis des Käufers und der Bank ergeben, die dem Käufer die Kredit- oder Debitkarte ausgehändigt hat oder die gegebenenfalls das Bankkonto des Käufers führt, es sei denn, GoOut Deutschland hat diese zu vertreten. Dazu zählen auch Kosten, die dem Käufer mit PayPal entstehen.
  7. Eintrittskarten werden nicht per Post versendet, auch nicht als Nachnahme.

V. Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucherverträge

Das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge im Sinne der §§ 355, 312c, 312 BGB ist ausgeschlossen, sofern der Käufer ein Verbraucher ist und das Datum der Veranstaltung bei Abschluss des als Fernabsatzvertrag zustande gekommenen Vertrag hinsichtlich der Veranstaltung bereits benannt war. Bei dem Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen im Sinne des § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB, nämlich mit der Teilnahme an einer kulturellen, sportlichen oder anderen Veranstaltung. Für deren Erbringung ist mit dem beim Abschluss des Vertrages genannten Datum ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen.

VI. Umtausch, Rücktritt und Erstattung zugunsten des Käufers

  1. Die Rechte des Käufers der Eintrittskarte zum Umtausch, Rücktritt und zur Erstattung des Kaufpreises bestehen gegenüber dem Veranstalter als dem Vertragspartner des Käufers und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen für den Kauf davon abweicht, soll diese Regelung vorrangig vor den gesetzlichen oder den vertraglichen Regelungen mit dem Veranstalter gelten.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, die erhaltene Eintrittskarte in eine Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung umzutauschen. Der Umtausch der Eintrittskarte hinsichtlich derselben Veranstaltung, um also ein neues Exemplar der bereits übergebenen Eintrittskarte zu erhalten, ist ausgeschlossen, es sei denn, die erhaltene Eintrittskarte war im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft.
  3. Sollte nach der Übergabe der Eintrittskarte an den Käufer eine Beschädigung, Zerstörung, Verlust, Diebstahl oder anderer Entwertung derselben eintreten, wird dem Käufer weder ein neues Exemplar bereitgestellt noch der Kaufpreis für die Eintrittskarte erstattet, es sei denn, der Veranstalter, GoOut Deutschland oder der jeweilige im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligte Vertragspartner von GoOut Deutschland haben diesen Umstand zu vertreten.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, in einer ihm zumutbaren Weise dafür Sorge zu tragen, dass er in der Lage ist, die Eintrittskarte entgegen zu nehmen, insbesondere dass eine Zustellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse nicht scheitert (z.B. durch ein überfülltes Postfach, Spam-Filter etc.). Sollte der Käufer dem nicht nachkommen und aus diesem Grund die Eintrittskarte nicht erhalten, sind Ansprüche des Käufers auf Übergabe eines weiteren Exemplars dieser Eintrittskarte und auf Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
  5. Der Käufer benennt durch die Angabe seiner E-Mail-Adresse den jeweiligen E-Mail-Provider als die von ihm für die Entgegennahme der Eintrittskarte bestimmte Person oder Anstalt. Insoweit obliegt es dem Käufer einen Provider zu wählen, der nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung von Treu & Glauben für die Ausführung solcher Dienste geeignet ist. Der Käufer, der eine Zusendung der Eintrittskarte per E-Mail vereinbart hat, verpflichtet sich, in zumutbarer Weise den Erhalt der Eintrittskarte zu überprüfen. Als Leistungszeit wird insoweit vereinbart, dass GoOut Deutschland die Eintrittskarte innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Zahlung des Kaufpreises an die vom Käufer dafür angegebene E-Mail-Adresse sendet. Sollte der Käufer die Eintrittskarte nicht innerhalb der Leistungszeit erhalten haben, obliegt es dem Käufer, dies unverzüglich in schriftlicher Form gegenüber GoOut Deutschland mitzuteilen. Für diese Zwecke muss der Käufer GoOut Deutschland seinen Namen, Nachnamen und die E-Mail-Adresse mitteilen, die er als Kontaktangaben bzw. zur Identifizierung beim Kauf der Eintrittskarte angegeben hat. GoOut Deutschland verpflichtet sich seinerseits, den Sachverhalt unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung zu prüfen. Wenn GoOut Deutschland bei dieser Prüfung ermitteln oder der Käufer glaubhaft machen kann, dass der Grund für den Nicht-Erhalt der Eintrittskarte aus dem Verantwortungsbereich von GoOut Deutschland stammt, insbesondere wenn GoOut Deutschland diesen Grund zu vertreten hat, verpflichtet sich GoOut Deutschland nach den unten angegebenen Varianten a) und b) zu verfahren. Wenn hingegen GoOut Deutschland bei der Prüfung des Sachverhalts ermitteln oder der Käufer glaubhaft machen kann (z.B. durch die Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Providers der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse), dass der Nicht-Erhalt der Eintrittskarte zwar auf einem Umstand beruht, der in den Verantwortungsbereich des Käufers fällt, jedoch nicht von ihm zu vertreten ist, z.B. wenn allein der Provider der E-Mail-Adresse des Käufers diesen Umstand zu vertreten hat, gestattet GoOut Deutschland, sofern der Käufer die vorgenannten Obliegenheiten zur Prüfung des Erhalts sowie zur unverzüglichen Mitteilung an GoOut Deutschland gewahrt hat, wie folgt zu verfahren:
    1. GoOut Deutschland schickt dem Käufer bis spätestens 24 Stunden vor Stattfinden der Veranstaltung, in Ausnahmefällen, etwa weil die Mitteilung des Käufers erst zu einem späteren als diesen Zeitpunkt erfolgt, bis spätestens 1 Stunde vor Stattfinden der Veranstaltung, die Eintrittskarte erneut an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse zu oder,
    2. falls die Veranstaltung bereits stattgefunden hat, erstattet GoOut Deutschland dem Käufer den gezahlten Eintrittspreis innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der Mitteilung durch den Kunden.
  6. Mit erneutem Zusenden der Eintrittskarte verliert die erstmals zugesendete Eintrittskarte ihre Wertigkeit für die Veranstaltung. Hat der Käufer den Umstand, aufgrund dessen er die Eintrittskarte nicht erhalten hat, zu vertreten oder hat er die vorgenannte Obliegenheit zur Prüfung des Erhalts sowie zur unverzüglichen Mitteilung an GoOut Deutschland nicht gewahrt, sind Ansprüche des Käufers auf erneute Übergabe eines Exemplars der Eintrittskarte sowie auf Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
  7. Sollte es seitens des Veranstalters zu einer Änderung des Veranstaltungsortes oder des Veranstaltungstermins oder zur kompletten Absage der Veranstaltung kommen, wird dies dem Käufer, der GoOut Deutschland seinen Kontakt zur Verfügung gestellt hat (E-mail, Telefon, Postadresse, Fax usw.), von GoOut Deutschland oder dem im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligten Vertragspartner von GoOut rechtzeitig über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt. Der Veranstalter und GoOut Deutschland als dessen Erfüllungsgehilfe, haften dem Käufer nicht für den Fall, dass es nicht möglich ist, den Käufer über die von ihm angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen, und auch nicht für den Fall, dass der Käufer die rechtzeitig versandte Benachrichtigung mit Verspätung zur Kenntnis nimmt.
  8. Kommt es seitens des Veranstalters zu einer Änderung des Veranstaltungstermins, hat der Käufer bis zum Ende des 5. Werktags nach dem ursprüglichen Termin das Recht, von dem Vertrag mit dem Veranstalter zurück zu treten und die Erstattung des Eintrittspreises oder die Ausstellung eines Gutscheins für einen anderen Kauf zu verlangen. Nach diesem Zeitpunkt ist ein solches Recht ausgeschlossen. Den Rücktritt kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Veranstalter, an GoOut Deutschland oder an den jeweils im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligten Vertragspartner von GoOut Deutschland erklären. Macht der Käufer innerhalb der angegebenen Frist von seinem Recht keinen Gebrauch, wird davon ausgegangen, dass er an der Teilnahme an der Veranstaltung zum geänderten Termin interessiert ist. Für den Fall, dass sich der Termin der Veranstaltung aus Gründen, die außerhalb des Willens des Veranstalters liegen, aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Entscheidungen, Verletzung oder Krankheit des Künstlers) ändert, behält das Ticket für die geänderte Veranstaltung seine Gültigkeit und der Käufer hat kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Umtausch der Eintrittskarte.
  9. Kommt es seitens des Veranstalters zur Absage der Veranstaltung, hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag mit dem Veranstalter zurückzutreten und von dem Veranstalter die Erstattung des Eintrittspreises oder die Ausstellung eines Gutscheins für einen anderen Kauf zu verlangen. Das Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder die Ausstellung eines Gutscheins für einen anderen Einkauf kann spätestens am 5. Werktag nach dem Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Macht der Käufer innerhalb der genannten Frist von seinem Recht keinen Gebrauch, hat der Käufer lediglich das Recht, das Ticket gegen einen Gutschein für den nächsten Einkauf einzutauschen. Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Entscheidungen, Verletzung oder Krankheit des Künstlers) vollständig abgesagt wird, hat der Käufer nur das Recht auf Umtausch des Tickets gegen einen Gutschein für den nächsten Einkauf. GoOut Deutschland wurde insoweit von dem Veranstalter ermächtigt, die Rücktrittserklärung für diesen entgegenzunehmen und die Erstattung des Eintrittspreises zu leisten. Die Rückgabe der Eintrittskarte erfolgt, wenn er diese in einer der Verkaufsstellen von GoOut Deutschland oder in einer Verkaufsstelle eines Vertragspartners von GoOut Deutschland erworben hat, in derjenigen Verkaufsstelle, im Übrigen durch Zusenden der Eintrittskarte an GoOut Deutschland oder den jeweils im Rahmen des Verkaufsnetzes am Vertragsschluss beteiligten Vertragspartner von GoOut Deutschland. Im Fall des Zusendens der Eintrittskarte ist für die vorgenannte Frist das Datum der Absendung der Eintrittskarte maßgeblich.
  10. Der durch den Rücktritt begründete Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises richtet sich gegen den Veranstalter als dem Vertragspartner des Käufers. Der Käufer kann den Anspruch jedoch gegenüber GoOut Deutschland, als dem Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, geltend machen. GoOut Deutschland erstattet den Eintrittspreis in der unten aufgeführten Weise und das nur bis zur Höhe der finanziellen Mittel, die der Veranstalter GoOut Deutschland zur Verfügung stellt. Unter diesen finanziellen Mitteln sind vor allem die finanziellen Mittel zu verstehen, die GoOut Deutschland von den Käufern für den Verkauf von Eintrittskarten erhalten hat und die bisher nicht an den Veranstalter weitergeleitet wurden. Sollten die Ansprüche des Käufers gegenüber dem Veranstalter durch GoOut Deutschland nicht vollständig erfüllt werden, ist der ausstehende Teil des Anspruchs gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
  11. Bei Vorliegen der Bedingungen für die Erstattung des Eintrittspreises nach Nr. 7 bis Nr. 9 dieses Abschnitts VI. der Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf, wird dem Käufer das Eintrittsgeld auf die folgende Weise erstattet:
    1. erfolgte der Kauf der Eintrittskarte auf elektronischem Weg über goout.net, wird das Eintrittsgeld an die bei der Zahlung verwendete Kredit- oder Debitkarte, das PayPal-Konto oder das Bankkonto, von dem der Eintrittspreis gesendet wurde, erstattet;
    2. erfolgte der Kauf der Eintrittskarte an einer Verkaufsstelle von GoOut Deutschland oder der Verkaufsstelle eines Geschäftspartners von GoOut Deutschland, wird der Eintrittspreis auf die Weise, die der Käufer wählt (in bar, bargeldlos oder Gutschein), sofern der Käufer (spätestens bis zum Ende des 5. Werktags nach dem ursprünglichen Termin der abgesagten Veranstaltung) an der Verkaufsstelle, an der er die Eintrittskarte für die Veranstaltung gekauft hat, die gekauften und ungenutzten Tickets zurückgibt,
    3. im Falle einer Rückerstattung des Eintrittspreises über einen Gutschein für einen anderen Kauf, sendet GoOut den Gutschein an die Kontakt-E-Mail-Adresse, die der Käufer beim Kauf des Tickets angegeben hat. Im Übrigen gelten für die Verwendung von Gutscheinen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen.
  12. Für jede andere oder über die in diesem Abschnitt VI. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf geregelte Art des Umtauschs, Rücktritts oder Erstattung des Eintrittspreises verweist GoOut Deutschland den Käufer an den Veranstalter als dessen Vertragspartner. Auf Anfrage des Kunden wird ihm der direkte Kontakt zum Veranstalter bereitgestellt.
  13. Bei GoOut Deutschland können in keinem Fall Eintrittskarten für eine Veranstaltung reklamiert werden, welche der Kunde nicht im Verkaufsnetz gekauft hat.

VII. Außergerichtliche Einigung im Streitfall

Sollte es zwischen dem Veranstalter und dem Käufer als Verbraucher zur Entstehung eines Verbraucherstreits in Zusammenhang mit dem Kauf einer Eintrittskarte zu einer Veranstaltung kommen oder im Zusammenhang mit dem Stattfinden oder dem Verlauf einer Veranstaltung, der sich nicht durch gegenseitige Absprache zwischen dem Käufer und dem Veranstalter klären lässt, kann sich der Käufer mit einem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung in der Sache an die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de, wenden. Der Käufer kann ebenfalls das Online-Portal zur Klärung von Streitfällen nutzen, das von der Europäischen Komission unter der Website http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet wurde.

VIII. Schutz persönlicher Daten beim Kauf

GoOut Deutschland verarbeitet während des Kaufs von Eintrittskarten die persönlichen Daten, die der Kunde beim Kauf zur Verfügung stellt, und das im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen. Im Fall von fehlerhaft angegebenen Daten (z.B. Tippfehler im Namen oder in der Telefonnummer) ist der Käufer verpflichtet, GoOut Deutschland zu kontaktieren.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf ungültig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gültig, da sie unabhängig von den ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind.
  2. GoOut Deutschland behält sich das Recht vor, jederzeit den Wortlaut dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf zu ändern.
  3. Eine nachträgliche Änderung des Regelungsgehalts dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf durch GoOut Deutschland, bedarf für seine wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber dem Veranstalter der Zustimmung des Käufers der Eintrittskarte. Die geplante Änderung wird dem Käufer spätestens zwei Wochen im Voraus durch schriftliche Mitteilung von GoOut Deutschland bekannt gegeben. Geht GoOut Deutschland nicht innerhalb von sechs Wochen ab Bekanntgabe ein Widerspruch des Käufers gegen die Änderung in schriftlicher Form zu, gilt die Zustimmung des Käufers als erteilt, sofern GoOut Deutschland in seiner schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Käufer auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen hat und einer der folgenden Fälle vorliegt:
    1. die Änderung dient dazu, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
    2. die Änderung dient dazu, einer zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachzukommen,
    3. eine gänzlich neue Leistung seitens GoOut Deutschland wird eingeführt, die eine Regelung in den AGB erfordert, wobei das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Käufer nicht zu Lasten des Käufers beeinträchtigt wird oder
    4. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Käufer ist.
  4. Alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Vertragsverhältnisse zwischen Veranstalter, Käufer und GoOut Deutschland richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Prag vereinbart, sofern ein Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorliegt oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Darüber hinaus gilt dies auch dann, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Von den vorgenannten Gerichtsstandsvereinbarungen ausgenommen sind
    1. Rechtsstreitigkeiten über nichtvermögensrechtliche Ansprüche, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder
    2. Klagen, für die ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

Berlin, 09.01.2023, GoOut Deutschland GmbH