Geschäftsbedingungen für den Gutscheinkauf

Hinweis zur Gender-Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung jede Form des Geschlechts, auch wenn aus Gründen der rechtlichen Bestimmtheit und Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

I. Einleitende Bestimmungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen und Widerrufsbestimmungen (nachfolgend als „Geschäftsbedingungen für den Gutscheinkauf” bezeichnet) beschreiben die Rechte und Pflichten der GoOut Deutschland GmbH, mit Sitz in der Gerichtstraße 23, Hof 3, Aufgang 2, 13347 Berlin, eingetragen am 16.03.2020 im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregisternummer HRB 215831 B, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE329088446 (nachfolgend als „GoOut Deutschland“ bezeichnet) und von dritten Personen beim Verkauf von Gutscheinen, die beim Kauf von Eintrittskarten eingelöst werden können (im Folgenden “Gutschein” genannt) für jede kulturelle, sportliche oder andere Veranstaltung (nachfolgend als „Veranstaltung“ bezeichnet), deren Verkauf von einem Veranstalter über GoOut Deutschland veranlasst wird.
  2. „Veranstalter“ (nachfolgend als solcher bezeichnet) ist jede natürliche oder juristische Personen, die nicht Teil von GoOut Deutschland sind und welche die Umsetzung einer Veranstaltung in eigener organisatorischer Verantwortung übernehmen. Die Identität des Veranstalters und ihrer Kontaktangaben sind bei den Angaben zu der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt.
  3. Diese Gutschein-Bedingungen bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages, der über GoOut Deutschland abgeschlossen wurde zwischen:
    1. Dem Veranstalter als Verkäufer und dem Käufer des Gutscheins oder
    2. GoOut Deutschland als Verkäufer und dem Käufer des Gutscheins.
  4. Mit dem Kauf des Gutscheins bestätigt der Käufer auch, dass er diese Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen zur Kenntnis genommen hat.
  5. GoOut Deutschland verkauft Gutscheine über die Webseite goout.net, gegebenenfalls über Webseiten, die auf goout.net umgeleitet werden, und weiter über seine Verkaufsstellen, gegebenenfalls über die Verkaufsstellen der Vertragspartner von GoOut Deutschland, und das einschließlich von Ladengeschäften, Internetseiten und/oder anderer Applikationen der Veranstalter oder anderer Vertragspartner von GoOut Deutschland (nachfolgend als „Verkaufsnetz“ bezeichnet). Inhaber und Betreiber der Webseite goout.net ist die GoOut s.r.o., mit Sitz: Mánesova 917/28, 120 00 Prag 2, Tschechische Republik, Registernummer: 01901613, Steuernummer: CZ01901613. Die Nutzung der Webseite richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seite goout.net.
  6. Der Kauf von Großbestellungen direkt bei GoOut Deutschland, über den Vertrieb oder andere Abteilungen, gilt ebenfalls als Kauf von Gutscheinen über das Verkaufsnetz.
  7. Eine Kontaktaufnahme mit GoOut Deutschland bedeutet, eine zuständige Person unter ihrer geschäftlichen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu kontaktieren, soweit bekannt, oder über eine allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die unter dem Menüpunkt Kontakt & Impressum goout.net aufgeführt ist.

II. Gegenstand des Vertrags

  1. Der Vertrag regelt die Verpflichtung von GoOut Deutschland, dem Käufer den Gutschein zu liefern:
    1. Im Namen und auf Rechnung des Veranstalters (nachstehend "Gutschein des Veranstalters" genannt), oder
    2. Im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (nachstehend "GoOut-Gutschein" genannt), in der vom Käufer gewünschten Höhe, begrenzt durch die Verfügbarkeit von Tickets für die ausgewählten Veranstaltungen, für die der Gutschein eingelöst werden kann, und der Verpflichtung des Käufers, den Preis des Gutscheins zu zahlen.
  2. Der Vertrag kommt durch die Zahlung des Gutschein-Preises durch den Käufer zustande.
  3. GoOut Deutschland verpflichtet sich, dem Käufer den Gutschein unverzüglich nach Eingang der Zahlung des Gutschein-Preises zuzustellen. Bei Kauf des Gutscheins über das Internet wird der Gutschein elektronisch an die vom Käufer angegebene E-Mail zugestellt. Im Fall des Kaufs auf anderem Wege innerhalb des Verkaufsnetzes (an der Kasse von GoOut Deutschland oder einem Geschäftspartner von GoOut Deutschland) wird der Gutschein dem Käufer unmittelbar nach Zahlung des Gutschein-Preises zugestellt, von dem Mitarbeiter, bei dem der Käufer den Gutschein kauft. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Auslieferung des Gutscheins vor Eingang der vollständigen Zahlung des Gutschein-Preises.

III. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

  1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass GoOut Deutschland nicht der Veranstalter der jeweiligen Veranstaltungen ist, für die der Gutschein beim Kauf eines Tickets eingelöst werden kann. GoOut Deutschland stellt die Produktion, den Verkauf und den Vertrieb an den Käufer sicher:
    1. Im Falle des Gutscheins des Veranstalters immer im Namen und auf Rechnung des Veranstalters, auf der Grundlage einer separaten vertraglichen Beziehung zwischen GoOut Deutschland und dem Veranstalter. Durch den Kauf eines Gutscheins des Veranstalters wird ein Vertragsverhältnis allein zwischen dem Käufer und dem Veranstalter begründet.
    2. Im Falle des GoOut-Gutscheins im Namen und auf Rechnung der GoOut Deutschland, die der Verkäufer des GoOut-Gutscheins und damit der Vertragspartner des Käufers ist.
  2. GoOut Deutschland haftet nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter.
  3. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins kann auf das auf dem Gutschein angegebene Datum begrenzt werden, danach verfällt der Gutschein. Das Einlösedatum ist der Tag des Kaufs des Tickets für die Veranstaltung unter Verwendung des Gutscheins.
  4. Der Gutschein ist mit einem eindeutigen Code versehen, der als Identifikator des Gutscheins dient, um seine Gültigkeit und seinen Wert bzw. Restwert zu überprüfen.
  5. Der Gutschein ermöglicht es dem Käufer, den Ticketpreis beim Kauf eines Tickets für die Veranstaltung um den Wert des Gutscheins zu reduzieren. Es kann nur ein Gutschein für einen Kauf eingelöst werden. Wenn der Ticketpreis:
    1. Höher oder gleich dem Wert des Gutscheins ist, kann der Gutschein nur für den Kauf eines Tickets in voller Höhe eingelöst werden und der Käufer ist verpflichtet, den eventuell verbleibenden Teil des Ticketpreises zu zahlen;
    2. Niedriger als der Wert des Gutscheins ist, wird nur der Preis des Tickets/der Tickets vom Wert des Gutscheins abgezogen und der Käufer ist berechtigt, den verbleibenden Wert des Gutscheins beim nächsten Kauf einzulösen.
  6. Mit dem Einlösen des Gutscheins und dem Kauf der Tickets stimmt der Käufer den Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten zu, welche die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Veranstaltung regeln.
  7. Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Gutscheins wird der Gutschein nicht ersetzt und das Recht auf Einlösung des Gutscheins erlischt.
  8. Die Gutscheine sind übertragbar und werden nicht auf den Namen eines bestimmten Inhabers ausgestellt. Jeder, der im Besitz eines Gutscheins ist, kann den Gutschein einlösen. Weder GoOut Deutschland noch der Veranstalter sind berechtigt oder verpflichtet zu prüfen, wer der berechtigte Inhaber des Gutscheins ist.
  9. GoOut Deutschland ist nicht verantwortlich für die Gültigkeit und Echtheit von Gutscheinen, die außerhalb des GoOut-Verkaufsnetzes erworben wurden.

IV. Verfahren für den Kauf von Gutscheinen und Zahlungsbedingungen

  1. Der Preis für den Gutschein wird individuell für jeden Gutschein angegeben und entspricht in der Regel dem Wert des Gutscheins. GoOut Deutschland ist berechtigt, dem Kunden für die Abwicklung des Verkaufs des Gutscheins über das Verkaufsnetz eine Servicegebühr zu berechnen, zusätzlich zum Gutschein-Preis. Die Servicegebühr dient GoOut Deutschland als Aufwandsersatz für die mit der Bearbeitung der Bestellung, der Ausstellung des Tickets und der Zustellung an den Kunden verbundenen Kosten und ist vom Kunden zu zahlen. Löst der Kunde den Gutschein für den Ticketkauf ganz ein, d.h. der Ticketpreis entspricht dem Originalwert des Gutscheins, entfällt die zusätzliche Servicegebühr. Liegt der Ticketpreis unter oder über dem ursprünglichen Wert des Gutscheins, ist GoOut Deutschland berechtigt, dem Kunden eine Servicegebühr auf den Ticketpreis zu berechnen und diese vom Wert des Gutscheins abzuziehen oder sie dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn der Wert des Gutscheins bereits aufgebraucht ist. Bei wiederholter Einlösung des Gutscheins ist GoOut Deutschland berechtigt, dem Kunden für jede einzelne Ticketbestellung eine Servicegebühr in Rechnung zu stellen. Hat der Kunde nach Einlösung des Gutscheins für den Kauf von Eintrittskarten Anspruch auf eine Rückerstattung der Eintrittsgebühr über den Gutschein, so erstattet GoOut Deutschland auch die dem Kunden in Rechnung gestellte Servicegebühr aus dem Wert des Gutscheins oder zusätzliche Gebühren, die dem Kunden für den Kauf von Eintrittskarten in Rechnung gestellt wurden, die den Wert des Gutscheins übersteigen. Dies berührt nicht Art. III (1 und 2) der vorliegenden Fassung.
  2. Beim Kauf des Gutscheins über die Website goout.net ist es möglich, den Gutschein per Debitkarte (z.B. EC-Karte), Kreditkarte, Banküberweisung, auf Rechnung, per SEPA-Lastschrift, Sofort-Überweisung, giropay oder, PayPal zu bezahlen.
  3. GoOut Deutschland haftet nicht für eventuelle Kosten des Käufers in Verbindung mit dem Kauf des Gutscheins, die sich aus dem Vertragsverhältnis des Käufers und der Bank ergeben, die dem Käufer die Kredit- oder Debitkarte ausgehändigt hat oder die gegebenenfalls das Bankkonto des Käufers führt, oder aus der Vertragsbeziehung mit PayPal, über die der Käufer den Preis des Gutscheins bezahlt hat.

V. Rücktritt vom Vertrag

Der Käufer, der ein Verbraucher ist, ist berechtigt, den zwischen dem Käufer und dem Veranstalter über GoOut Deutschland (Gutschein des Veranstalters) und/oder zwischen dem Käufer und GoOut Deutschland (GoOut-Gutschein) geschlossenen Gutschein-Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag über die Website oder andere Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde. Der Käufer ist verpflichtet, den Rücktritt vom Vertrag spätestens am 14. Tag nach der Zustellung des Gutscheins an die in der Rubrik Kontakte angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Bei postalischer Zustellung der Gutscheine müssen die Gutscheine an die im Abschnitt Kontakte angegebene Adresse von GoOut Deutschland zurückgeschickt werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Gutschein für den Ticketkauf bereits vollständig eingelöst hat.

VI. Beschwerdeverfahren

  1. Alle Reklamationen im Zusammenhang mit Gutscheinen, die bei GoOut Deutschland über das Verkaufsnetz gekauft wurden, werden durch die Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen und das Reklamationsverfahren, auf die in dieser Klausel VI Bezug genommen wird, geregelt.
  2. Der Käufer hat nur in den unten genannten Fällen und unter den folgenden Bedingungen Anspruch auf Erstattung des Gutschein-Preises.
  3. Der Käufer ist nicht zum Umtausch des Gutscheins berechtigt. Bei Beschädigung, Untergang, Verlust, Diebstahl oder sonstiger Verschlechterung des des Gutscheins wird dieser nicht durch einen neuen ersetzt und der Käufer erhält weder eine Entschädigung noch wird ihm der noch wird dem Käufer der bezahlte Preis des Gutscheins zurückerstattet.
  4. GoOut Deutschland ist nicht verantwortlich für die Nichtzustellung des Gutscheins an den Käufer aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, insbesondere aus Gründen, die dazu führen, dass der Gutschein nicht an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden kann (z.B. überfüllte Mailbox, Spam-Filter, etc.).
  5. Falls der Käufer den Gutschein nicht innerhalb von 1 Stunde nach der Zahlung erhalten hat, ist der Käufer verpflichtet GoOut Deutschland unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der oben genannten Frist für den Erhalt des Gutscheins zu kontaktieren und GoOut Deutschland darüber zu informieren, dass der Käufer den bezahlten Gutschein nicht erhalten hat. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet GoOut Deutschland den Namen, den Vornamen und die E-Mail-Adresse mitzuteilen, die der Käufer beim Kauf des Gutscheins als Kontakt- oder Identifikationsdaten angegeben hat. Wenn GoOut Deutschland feststellt, dass der Gutschein tatsächlich nicht an den Käufer zugestellt wurde und es sich nicht um einen Fall im Sinne der vorstehenden Ziffer 4 dieses Reklamationsverfahrens handelt, und der Käufer GoOut Deutschland mitgeteilt hat, dass der Gutschein nicht innerhalb der angegebenen Frist und auf die angegebene Weise zugestellt wurde, verpflichtet sich GoOut Deutschland dem Käufer den Gutschein spätestens innerhalb von 24 Stunden erneut an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
  6. Löst der Käufer den Gutschein für den Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung ein und hat er anschließend Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises gemäß den Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten, wird der Eintrittspreis in Höhe des eingelösten Gutscheins erstattet.
  7. Der vom Käufer nicht im Verkaufsnetz gekaufte Gutschein kann in keiner Weise bei GoOut Deutschland geltend gemacht werden.

VII. Außergerichtliche Einigung im Streitfall

Sollte es zwischen dem Veranstalter und dem Käufer als Verbraucher zur Entstehung eines Verbraucherstreits in Zusammenhang mit dem Kauf oder Einlösen des Gutscheins zu einer Veranstaltung kommen oder im Zusammenhang mit dem Stattfinden oder dem Verlauf einer Veranstaltung, der sich nicht durch gegenseitige Absprache zwischen dem Käufer und dem Veranstalter klären lässt, kann sich der Käufer mit einem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung in der Sache an die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de, wenden. Der Käufer kann ebenfalls das Online-Portal zur Klärung von Streitfällen nutzen, das von der Europäischen Komission unter der Website http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet wurde.

VIII. Schutz persönlicher Daten beim Kauf

  1. GoOut Deutschland verarbeitet während des Kaufs des Gutscheins die persönlichen Daten, die der Kunde beim Kauf zur Verfügung stellt, und das im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen.
  2. Im Fall von fehlerhaft angegebenen Daten (z.B. Tippfehler im Namen oder in der Telefonnummer) ist der Käufer verpflichtet, GoOut Deutschland zu kontaktieren.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen ungültig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gültig, da sie unabhängig von den ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind.
  2. GoOut Deutschland behält sich das Recht vor, jederzeit den Wortlaut dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf zu ändern.
  3. Eine nachträgliche Änderung des Regelungsgehalts dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen durch GoOut Deutschland, bedarf für seine wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Zustimmung des Käufers. Die geplante Änderung wird dem Käufer spätestens zwei Wochen im Voraus durch schriftliche Mitteilung von GoOut Deutschland bekannt gegeben. Geht GoOut Deutschland nicht innerhalb von sechs Wochen ab Bekanntgabe ein Widerspruch des Käufers gegen die Änderung in schriftlicher Form zu, gilt die Zustimmung des Käufers als erteilt, sofern GoOut Deutschland in seiner schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Käufer auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen hat und einer der folgenden Fälle vorliegt:
    1. die Änderung dient dazu, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
    2. die Änderung dient dazu, einer zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachzukommen,
    3. eine gänzlich neue Leistung seitens GoOut Deutschland wird eingeführt, die eine Regelung in den AGB erfordert, wobei das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Käufer nicht zu Lasten des Käufers beeinträchtigt wird oder
    4. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Käufer ist.
  4. Alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen und die Vertragsverhältnisse zwischen Veranstalter, Käufer und GoOut Deutschland richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, sofern ein Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorliegt oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Darüber hinaus gilt dies auch dann, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Von den vorgenannten Gerichtsstandsvereinbarungen ausgenommen sind Rechtsstreitigkeiten über nichtvermögensrechtliche Ansprüche, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder Klagen, für die ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Berlin, 29. November 2022, GoOut Deutschland GmbH